FAQ
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Was ist Evaluation? Schulevaluation bezeichnet die systematische Untersuchung, Beschreibung und Bewertung unterschiedlichster Abläufe und Gegebenheiten an einer Schule, an einem Schulsprengel. Sie dient der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Schule. Dabei geht es sowohl um das Lernen an der Schule und um Arbeitsbedingungen als auch um das schulbezogene Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler, der Lehrpersonen und der Eltern. Bei der externen Evaluation erfolgt diese Untersuchung durch Expertinnen und Experten, die von außen kommen. Sie ergänzen die Sicht der Schule, die ihrerseits Untersuchungen zur Qualitätssicherung und -entwicklung (interne Evaluation) durchführt.
Wozu externe Evaluation? Externe Evaluation soll:
- die Qualität der Schule sichern und steigern
- die autonomen Schulen in ihrer Rechenschaftslegung nach außen unterstützen
- den Schulen eine fachliche Außensicht bieten
- schulische Entwicklungsprozesse anregen
- Standortbestimmungen und Qualitätsvergleiche ermöglichen
- Erkenntnisse für zukünftige Entscheidungen der Bildungspolitik liefern
Welche sind die Aufgaben der externen Evaluation? Die Externe Evaluation der deutschen Schule in Südtirol wurde mit dem Landesgesetz Nr.12 vom 29. Juni 2000 rechtlich verankert. In der Durchführungsverordnung des Landeshauptmanns vom 04. Juni 2003 sind die verschiedenen Aufgaben der Externen Evaluation festgeschrieben:
- Teilnahme an gesamtstaatlichen und internationalen Untersuchungen (z. B. PISA, TIMSS)
- Untersuchungen eines bestimmten Aspektes des Schulsystems (z. B. Abschlussnoten, Auslandsjahr)
- Schulbesuche
- Beiträge zum jährlichen Bildungsbericht an die Schulverantwortlichen aus Politik und Verwaltung
- Aufbau und Pflege einer Datenbank für die schulische Evaluation
Wer sind die Evaluatorinnen und Evaluatoren? Die Evaluatorinnen und Evaluatoren sind Lehrpersonen und Direktoren, die durch ein Ausleseverfahren ermittelt wurden. Sie arbeiten für einen Zeitraum von vier Jahren (verlängerbar) an der Evaluationsstelle und erhalten eine spezifische Ausbildung für die Ausübung ihrer Tätigkeit.
Die Evaluatorinnen und Evaluatoren unterliegen der Schweigepflicht. Sie orientieren sich am Qualitätsrahmen für die deutsche Schule und verwenden geprüfte und allgemein übliche Verfahren.
Wo liegen die Grenzen der Evaluation? Bei der externe Evaluation wird die Schule als Gesamtes untersucht. Auf einzelne Lehrpersonen bzw. auf deren Bewertung im Unterricht wird nicht eingegangen. Dafür sind die Schulführungskräfte bzw. die Inspektoren am Schulamt zuständig.
Einzelaussagen zu Personen und die Nennung von Namen spielen für die Gesamtevaluation keine Rolle und sollten daher vermieden werden. Beschimpfungen, Unterstellungen usw. werden nicht berücksichtigt und gelöscht.
Wo ist die Evaluationsstelle angesiedelt? Die Evaluatorinnen und Evaluatoren arbeiten unabhängig von den schulischen Behörden. Die Verwaltung der Evaluationsstelle liegt aus verwaltungstechnischen Gründen beim Pädagogischen Institut für die deutsche Sprache.
Die italienische (www.live.bz.it) und die ladinische Sprachgruppe (www.pedagogich.it) haben für ihre Schulen eigene Evaluationsstellen eingerichtet.
Wo befindet sich die Evaluationsstelle? Sie befindet sich in der Freiheitsstraße Nr. 15, 3. Stock, in Bozen.
Wie viele Schulen werden pro Jahr evaluiert? Im Durchschnitt sind dies 15 Schulen pro Jahr.
Welche Schulen werden evaluiert? Im Bildungssystem für die deutsche Sprachgruppe werden alle Schulstufen extern evaluiert, d.h. die staatlichen Grund-, Mittel- und Oberschulen, die gleichgestellten Privatschulen und Landesfachschulen, die sich freiwillig gemeldet haben. Für die Evaluation der Kindergärten wurden bereits gesetzliche Voraussetzungen geschaffen, die Berufsschulen werden in absehbarer Zeit folgen.
Wer erhält den Evaluationsbericht? Der Bericht wird der Schulführungskraft als rechtlicher Vertretung der Schule übergeben. Die Schule selbst entscheidet, in welcher Form der Bericht veröffentlicht werden soll.
Was geschieht mit dem Evaluationsbericht? Die Inhalte des Berichts beruhen auf Fragebogendaten und Aussagen. Es ist Aufgabe der Schule, diese aufzuarbeiten und daraus Maßnahmen abzuleiten. Diese Maßnahmen werden der Evaluationsstelle in Form einer Rückmeldung mitgeteilt.

